Gewerbliches und Privates Carsharing

Carsharing hat immer mehr Nutzer, Autos & Anbieter! Doch auf was müssen Sie beim teilen wirklich achten? Wir sagen es Ihnen!

Carsharing

Carsharing boomt. Das ist die Prognose des Bundesverband CarSharing, der regelmäßig Statistiken zu diesem Thema veröffentlicht. Wenn jedoch die sieben Unternehmen betrachtet werden, die in den letzten acht Jahren ihre unternehmerische Tätigkeit aufgaben, lässt sich auch ein anderes Bild gewinnen. Denn die meisten waren über kurz oder lang mit erfolgreichen Modellen am Markt oder sogar Vorreiter auf ihrem Gebiet. Dieses Bild stellt einen hart umkämpften Markt dar, der sich nicht für alle Teilnehmer zu lohnen scheint.

Gewerbliches Carsharing

Derzeit sind viele kleine Anbieter und mehr als 10 große Anbieter mit insgesamt rund 25.000 Autos auf dem Markt verfügbar, die von über 3,5 Millionen Menschen genutzt werden. Eine Liste können Sie unter anderem hier finden.

Wie funktioniert Carsharing?

Carsharing-Modelle

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Suchen eines Carsharing-Fahrzeuges.

Es gibt für gewerbliche Carsharing-Unternehmen zwei verschiedene Unternehmensmodelle. Entweder stehen die Autos an festen Stationen, an denen sie abgeholt und abgeliefert werden müssen, oder es handelt sich um sogenannte Free-Floater. Letzteres bedeutet, dass die Autos im öffentlichen Raum z. B. auf einem freien Parkplatz am Fahrbahnrand abgestellt werden dürfen.

Vorteile

Carsharing Parkplatz
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Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge.

Der größte Vorteil des Carsharings ist für seine Nutzer der Wegfall sämtlicher Fixkosten. Sie zahlen nur dann, wenn Sie wirklich fahren. Oftmals gibt es nicht mal eine monatliche Mindestgebühr. Sie haben ebenfalls einen Vorteil zur gewöhnlichen Autovermietung, da Sie sich nicht an Geschäftszeiten halten müssen. Außerdem gibt es oft ausgewiesene Parkplätze, die Sie über das Board-Navigationsgerät lokalisieren können. Des Weiteren können Sie mit einem Auto in die eine Richtung, aber ohne Auto wieder zurückkehren.

Nachteile

Als größter Nachteil ist zu nennen, dass Sie nicht ganz so mobil sind, wie mit einem eigenen Auto. Wenn kein Auto in der Nähe ist oder Sie weiter von einer Station wegwohnen, müssen Sie vor dem Einsteigen zunächst den Hinweg zum Auto bewältigen.

Da Sie das Auto nach der Fahrt wieder freigeben, können Sie keine Gegenstände im Auto aufbewahren, wie Sie das vielleicht gewohnt sind. Außerdem müssen Sie das Auto nach jeder Fahrt betanken und es auch ansonsten sauber und einwandfrei zurückgeben. Was sich nach einer Lappalie anhört, ist aber für Autofahrer, für die ein Auto vor allem mit Freiheit und uneingeschränkter Mobilität verknüpft ist, Neuland.

Registrieren

Bevor Sie Autos ausleihen können, müssen Sie sich jedoch zunächst mit einem gültigen Ausweisdokument beim Anbieter registrieren. Dieser gleicht Ihre Daten mit Ihrem Führerschein ab und stellt so Ihre Identität sicher. Danach unterschreiben Sie einen Vertrag, in dem die Konditionen für das Ausleihen der Fahrzeuge festgelegt sind.

Reservierung

Carsharing Reservieren
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Reservieren eines Carsharing-Fahrzeuges.

Meistens ist es im Free-Floating-Modell nicht möglich, das Auto eine längere Zeit im Voraus zu reservieren. Carsharing mit Stationenmodell ermöglicht meistens das vorherige Reservieren des Autos auch Wochen vor der Nutzung.

Kosten

Beim Carsharing fallen in den meisten Fällen keine monatlichen Grundgebühren, dafür aber einmalige Anmeldegebühren an. So ist es für Sie möglich sich bei mehreren Diensten anzumelden, ohne dadurch einen dauerhaften Nachteil zu haben. Die Grundgebühr wird teilweise durch günstigere Kilometer-/Stundenpreise kompensiert. Je nach Modell erfolgt die Abrechnung nach gefahrenen Minuten oder nach gebuchten Stunden in Verbindung mit den gefahrenen Kilometern. Es sind aber immer alle Kosten mit eingerechnet. Das heißt, wenn Sie tanken müssen, bezahlen Sie an der Tankstelle mit einer Tank- bzw. Flottenkarte.

Ihre unternommenen Fahrten können Sie per Lastschriften-Mandat, Kreditkarte, PayPal, Prepaid-Modell etc. bezahlen. Teilweise müssen Sie Ihre Bonität nachweisen. Anbieter mit festen Abholstationen sind oft günstiger als Free-Floater.

Bonus und „Strafzahlungen“

Außerdem werben die Anbieter z. B. mit kostenlosen Bonusminuten oder Rabatten, wenn Sie ein Fahrzeug aus einem entlegenen Gebiet wieder in die Innenstadt fahren. Andererseits kostet ein in der Rushhour gemietetes Fahrzeug bei manchen Anbietern auch einen Aufpreis.

Günstiger als das eigene Auto?

Ob Carsharing für Sie die günstigere Alternative zum eigenen Auto ist, hängt von einigen Faktoren ab. Etwa davon, wie viele Kilometer Sie im Jahr zurücklegen und wie viel Ihr Anbieter kostet. Allgemein kann gesagt werden, dass bei bis 10.000 Kilometer Fahrleistung das Carsharing günstiger sein kann, als ein eigenes Auto zu besitzen.

Deswegen sollten Sie, bevor Sie Ihr Auto verkaufen, genau ausrechnen, wie viel Sie sparen können. Da aber nicht jeder Anbieter in jeder Stadt agiert, haben Sie nicht überall die Wahl zwischen mehreren Anbietern. Auf Vergleich.org können Sie eine Preisübersicht einsehen. Diese Redaktion übernimmt jedoch keine Garantie für die Aktualität oder Richtigkeit der Daten.

Was ist zu beachten?

Was ist vor der Anmeldung beim Carsharing-Dienst zu beachten?

Informieren Sie sich darüber, wer dafür verantwortlich ist, dass das Auto aufgetankt ist und wann und wie (z. B. mit Tankkarte) Sie tanken müssen. Erkundigen Sie sich über die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall und über die Art der Kasko-Versicherung. Weitere Details, wie z. B. einen Diebstahlschutz, sollten Sie ebenfalls abklären. Außerdem müssen Sie noch wissen, wo Sie das Auto abstellen dürfen und ab wann das Mietverhältnis als beendet gilt. Erfragen Sie auch, wofür Extrakosten und Gebühren anfallen.

Was sollten Sie vor Fahrtantritt überprüfen?

Gehen Sie um das Auto herum und prüfen Sie das Auto auf Schäden, Mängel und Verunreinigungen, die derjenige, der vor Ihnen das Auto benutzt hat, hinterlassen hat. Wenn Sie im Innenraum oder außen Schäden finden, dokumentieren Sie diese und übermitteln Sie die Ergebnisse an das Carsharing-Unternehmen. Jede Beschädigung am Auto, die zwar schon da war, die aber noch nicht gemeldet war, kann Ihnen angelastet werden. Des Weiteren sollten Sie die Reifen, die vorhanden Dokumente und die gesetzlich vorgeschriebene Notfall-Ausrüstung überprüfen. Beim Einsteigen sollten Sie den Füllstand des Tanks kontrollieren.

Wie ist das Prozedere bei einem Unfall?

Carsharing Unfall
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Dokumentieren Sie Schäden an Ihrem Carsharing-Fahrzeug genau!

Informieren Sie sich über die Abläufe bei Ihrem Carsharing-Anbieter. Wenn Sie einen Unfall haben sollten, müssen Sie diesen sofort anrufen und immer die Polizei verständigen. Bestätigen Sie nie schriftlich die Schuld an einem Unfall. Sammeln Sie für den Anbieter und dessen Versicherung alle notwendigen Daten, wie Anschriften, Kennzeichen, Namen und Telefonnummern von Zeugen, Fotos von den Unfallschäden und verfassen Sie, wenn verlangt, eine schriftliche Stellungnahme. Klären Sie auch ab, ob Sie dem Carsharing-Dienst alle benötigten Informationen gegeben haben und wann und ob Sie weiterfahren dürfen.

Was sollten Sie nach der Fahrt beachten?

Füllen Sie, wenn nötig, den Tank auf und prüfen Sie, ob noch alle Dokumente an Ort und Stelle sind. Bringen Sie das Auto an die Station, den vereinbarten Übergabeort oder stellen Sie es im Falle eines Free-Floaters an geeigneter Stelle – je nach Vereinbarung – ab. Gehen Sie noch einmal um das Auto und prüfen Sie das Auto auf Beschädigungen, die ohne Ihr Wissen entstanden sein könnten. Wenn Sie etwas entdecken sollten: Melden Sie diese umgehend. Verschließen Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß und prüfen Sie dies nach.

Wer haftet im Schadensfall

Das Thema Schadenabwicklung stellt sich bei jedem Carsharing-Anbieter anders dar. Zwar verfügen grundsätzlich alle Autos über eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, ABER!

Und das “Aber” hat es in sich. Denn Vollkasko bedeutet beim Carsharing nicht das Vollkasko, das Sie von Ihrem eigenen Auto gewöhnt sind/waren. Zwar übernimmt auch eine „private“ Vollkasko-Versicherung Ihren Schaden nicht (vollständig) bei grober Fahrlässigkeit und es gibt auch hier Modelle mit Selbstbehalt. Dieser ist aber meistens niedrig. Lesen Sie also im Hinblick auf die folgenden Punkte das Kleingedruckte sehr genau und wählen Sie auch bei normalen Mietwägen lieber nicht das billigste Paket. Sichern Sie sich ab, damit Sie nicht in die Kostenfalle tappen. Denn die kann es im Schadensfall in sich haben.

(Grobe) Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit setzt ein vermeidbares Verhalten voraus, dessen mögliche Konsequenzen zuvor bekannt gewesen sind – wie das beim Überfahren einer roten Ampel der Fall ist. Nur weil Sie den Unfall verschuldet haben, bedeutet das also nicht, dass Sie zuvor grob fahrlässig gehandelt haben. Kann Ihnen aber grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden und Sie haben den „falschen“ Carsharing-Tarif, dann kann es unter Umständen passieren, dass Sie den kompletten Schaden selbst bezahlen müssen, weil die Vollkaskoversicherung gar nicht greift.

Schuldfrage

An sich kann ein Carsharing-Anbieter Sie zwar nur zur Kasse bitten, wenn er Ihr Verschulden beweisen kann. Um sicher zu gehen, sollten Sie aber über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken, wenn Sie noch keine haben. Denn die kleine Macke, die der vorherige Fahrer verursacht hat, ist möglicherweise schnell übersehen. Und dann ist guter Rat teuer.

Selbstbeteiligung

Auch ist einigen Nutzern nicht bewusst, wie schnell ein fachmännisch reparierter Schaden über 1.000 Euro kosten kann. Es ist nun mal schnell passiert, dass man mit dem eigenen Auto aus Versehen irgendwo hängen bleibt. Die kleine Macke am eigenen Auto hätten Sie vielleicht selbst repariert oder nach einer günstigen Werkstatt gesucht. Doch beim Carsharing ist das anders und Sie werden direkt zur Kasse gebeten: Stichwort Selbstbeteiligung! Diese beträgt bei den großen Anbietern zwischen 300 und 1.500 Euro (bei einigen wenigen auch höher bzw. ohne genaue Angabe). Hier müssen Sie ebenfalls aufpassen: Bei manchen Anbietern werden z. B. nicht alle Wildunfälle bei den Haftpflicht-Versicherungstarifen abgedeckt. Auch dann wird eine Selbstbeteiligung für die Reparatur fällig.

Selbstbeteiligungsschutz

Die Selbstbeteiligung können Sie mindern oder ganz vermeiden, indem Sie entweder beim Sharing-Dienst ein kostenpflichtiges Sicherheitspaket dazu buchen oder eine Zusatzversicherung, genannt „Selbstbeteiligungsschutz“, fürs Carsharing und andere Mietwagen abschließen. Wenn Sie diesen extern abschließen, können Sie oft Geld sparen. Denn die Tarife der Carsharing-Dienste sind oft nicht günstig. Einige Anbieter übernehmen einen Selbstbehalt von bis zu 3.000 Euro und versichern Schäden mit, die die Versicherung des Carsharing-Dienstes nicht abdeckt. Vor allem bei teuren Mietwagenflotten sind Sie hiermit gut abgesichert.

Wirklich ein Erfolgsmodell – im Sinne der Reduktion der Privatautos in Deutschland?

Den Deutschen ist ihr eigenes Auto sehr wichtig und sie schätzen die Unabhängigkeit, die es mit sich bringt. Das gilt vor allem für die älteren Generationen. Die jüngeren Generationen – Personen bis 30 Jahre – stehen alternativen Fortbewegungsmethoden offener gegenüber.

Studien

Auch benötigt eine Stadt, in der lukratives Carsharing betrieben werden soll, eine sehr hohe Bevölkerungsdichte. Diese ist aber nicht in vielen deutschen Städten gegeben. Laut einer aktuellen Studie des Instituts A. T. Kearney, sind es gerade mal 11 Städte, darunter München, Berlin und Hamburg, in denen sich Carsharing-Modelle wirklich lohnen. Theoretisch könnten 2–3 Millionen PKW weniger in Deutschland unterwegs sein (derzeit insgesamt ca. 48–50 Millionen PKW), wenn alle Carsharer auch wirklich auf ein Privatfahrzeug verzichten würden. Doch das ist nicht immer der Fall. Viele wollen doch nicht ganz auf das Privatauto verzichten. Vor allem Free-Floating-Modelle ersetzen eher selten ein Privatauto, was jedoch der Grundgedanke des Teilens ist. Jedoch kommen andere Studien zu einem anderen Ergebnis. Springer Professional vergleicht hierzu mehrere Studien. Deren Fazit wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten. Sie finden es hier. Jedoch wird auch dort an der Effektivität von Carsharing gezweifelt.

Nahverkehr

Außerdem sind die Flotten nicht gut genug in den öffentlichen Nahverkehr integriert und sind daher für diesen eher eine Konkurrenz als eine Erweiterung. Wenn es um dieses Thema geht, wiedersprechen sich jedoch die verschiedenen Studien. Klar ist jedoch, dass es vor allem dort, wo das ÖPNV-Netz gut ausgebaut ist, besonders viele Carsharing-Dienste gibt. Denn das verspricht mehr potentielle Nutzer. Das wiederspricht aber der These, dass die Fahrten umso sinnvoller sind, wenn sie nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr machbar sind. Es bedeutet sogar ein Ersetzen der Fahrten, die sonst mit dem ÖPNV durchgeführt worden wären. Das würde sogar gegen die Reduktion der Privatautos sprechen.

Nutzungshäufigkeit

Des Weiteren nutzen die wenigsten Kunden Carsharing täglich und so werden Mindestnutzerzahlen nicht erreicht. Je einfacher und günstiger es ist, ein Auto zu mieten, desto mehr Personen sind bereit, dieses Angebot zu nutzen. Denn wer erst noch weit zum Auto laufen bzw. fahren muss oder dieses gar suchen soll, dem könnte schnell die Lust am Teilen vergehen.

Ist Carsharing umweltfreundlich?

Das Umweltbundesamt sieht „Car-Sharing als vierte Säule des Umweltverbundes – neben ÖPNV, zu Fuß gehen und Rad fahren“. Denn durch Carsharing werden weniger Ressourcen aufgewendet und weniger freie Flächen in Städten besetzt. Privat genutzte PKW stehen die meiste Zeit des Tages – durchschnittlich sogar bis zu 23 Stunden am Tag – auf einem Parkplatz. Durch das Teilen eines Autos könnte diese Standzeit verringert werden und das Auto könnte in Kombination mit den drei anderen Säulen eine positive Auswirkung auf die Umwelt haben. Denn nicht jeder benötigt dringend ein Auto, um zur Arbeit zu kommen oder von A nach B. Vor allem in den Großstädten könnte so das Verkehrsaufkommen, in direkter Kooperation mit dem ÖPNV oder einem Rad-Sharing-System, stark reduziert werden. Das heißt, Carsharing ist gut für die Umwelt, wenn es dazu beiträgt, auf den Besitz eines eigenen Auto zu verzichten und man es mit den anderen öffentlich zur Verfügung gestellten Fortbewegungsmitteln kombiniert.

Privates Carsharing

Wenn Sie Ihr Auto teilen, sollten Sie sich einige Gedanken darüber machen, wie sich das auf Ihr eigenes Leben auswirkt. Denn Sie können nach Vertragsschluss nicht mehr unbegrenzt und zu jeder Zeit auf das eigene Auto zugreifen. Deswegen sollten Sie sich mit Ihrem Vertragspartner schriftlich einigen, wann er das Auto nicht leihen kann.

Eigentumsverhältnisse

Es ist zu unterscheiden, in welchem Verhältnis Sie zu Ihrem Vertragspartner stehen. Sind Sie alleiniger Eigentümer oder ist er Miteigentümer? Wenn ja, hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie Sie in Bezug auf das Auto. Als Halter muss aber nur einer der Vertragspartner eingetragen sein. Jedoch hat der Halter gesonderte Pflichten, wie z. B. die Garantie der Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges und den Empfang von Bußgeldbescheiden.

Versicherungen

Neben einer Haftpflichtversicherung benötigen Sie noch mindestens eine Teilkaskoversicherung. Je nach Auto und Nutzungsverhalten sollten Sie jedoch auch über eine Vollkaskoversicherung nachdenken. Dadurch werden dann auch Schäden an Ihrem Auto mit abgedeckt.

Finanzamt

Wenn Sie Einnahmen aus dem privaten Carsharing erzielen, müssen Sie dies dem Finanzamt melden. Bei gelegentlicher Vermietung fällt im Normalfall nur Einkommenssteuer an. Ist die Vermietung dagegen gewerblich, müssen Sie zusätzlich Umsatz- und Gewerbesteuer bezahlen.

Im Schadensfall

Es müssen alle Vertragsparteien haften. Diese müssen dann gemeinsame Entscheidungen treffen. Dazu gehören Fragen, ob das Auto repariert, ob der Schaden mit der eigenen Versicherung abgerechnet und ob ein Mietfahrzeug angemietet werden soll.

Verkehrsverstöße

Wenn Sie der Fahrzeughalter sind, wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugeschickt werden, falls Ihre Mieter gegen Verkehrsregeln verstoßen. Sollten Sie nicht nachweisen können, wer der Fahrer war, oder wer das Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt hat, müssen Sie das Bußgeld bezahlen. Hierfür ist das Führen eines Fahrtenbuches sinnvoll.

Verträge

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie einen Mietvertrag mit Ihren Mitbenutzern abschließen, in dem Sie alle wichtigen Details klären. Musterverträge können Sie im Internet finden. Der ADAC stellt hier einen Mustervertrag zur Verfügung.

Mit Vermittlungsplattform

Da mit der Anmietung eine Versicherung mit Haftpflicht, Kaskoschutz und Selbstbeteiligung abgeschlossen wird, werden die Vermieter nicht hochgestuft. Die eigene Versicherung sollte aber benachrichtigt werden. Außerdem sind nicht alle Mieter anstandslos bereit, die vereinbarte Selbstbeteiligung zu bezahlen. Dieses Risiko sollten Sie in Ihre Entscheidung miteinkalkulieren.

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