Aktenzeichen 2 K 1444/16
Datum:
22.8.2017
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 130995
Gerichtsart:
FG
Gerichtsort:
Nürnberg
Rechtsweg:
Finanzgerichtsbarkeit
Normen:
FGO § 135 Abs. 1
Leitsatz
Verfahrensgang
2 K 1444/16 2017-06-08 GeB FGNUERNBERG FG Nürnberg
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Gründe
Die Klage ist bereits unzulässig, da nur der Gesellschafter Kläger wegen Bescheid über Hinterziehungszinsen der Bietergemeinschaft B/Kläger Klage erhoben hat.
Wegen der Gründe im Einzelnen wird auf den Gerichtsbescheid vom 08.06.2017verwiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen (§ 135 Abs. 1 FGO)