Strafrecht

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Darlegung des Beruhens der angegriffenen Entscheidung auf dem gerügten Gehörsverstoß

Aktenzeichen  2 BvR 436/16

Datum:
29.8.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160829.2bvr043616
Normen:
Art 103 Abs 1 GG
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 7. Januar 2016, Az: 1 A 11108/15.OVG, Beschlussvorgehend VG Trier, 20. Oktober 2015, Az: 1 K 1186/15.TR, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin hat nicht dargelegt, dass die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einem Gehörsverstoß beruht. Diese Entscheidung ist selbstständig tragend damit begründet, in Mazedonien bestünden hinreichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten, ohne dass die Beschwerdeführerin hiergegen eine Rüge vorgetragen hätte. Auf die übrigen Rügen kommt es deshalb nicht an; im Übrigen hat die Beschwerdeführerin nicht dargelegt, was sie, hätte das Gericht sie aus ihrer Sicht hinreichend auf die Prozesslage hingewiesen, noch vorgetragen hätte.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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