Asylverfahren, Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument, Keine Akzeptierung des Kartenlesegeräts, Vorlage eines Screenshots der Fehlermeldung
(Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO bei Nichtzugang eines Nichtzulassungsbeschwerdebeschlusses)