Strafrecht

Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Sach- und Rechtslage, Schwere der Tat, Rechtsfolgen, Beschuldigter, Bestellung, Beschlüsse, Mitwirkung, Amtsgerichte, Richter, Schwierigkeit, Tenor, Antrag, Erwartung, Gründe

Aktenzeichen  4 Gs 129/21 jug

Datum:
22.1.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 3392
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Amberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

Der Antrag des Beschuldigten … ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wird abgelehnt.

Gründe

Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 68 JGG liegt nicht vor. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Verteidigers auch nicht wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.
… Richterin am Amtsgericht


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