Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter für eine GmbH: Gewährung von Befriedigung für die Forderung eines Dritten gegen die Gesellschaft auf Rückgewähr eines Darlehens; wirtschaftliche Gleichstellung mit einer Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens; Gleichstellung des Darlehensgebers mit einem Gesellschafter bei doppelseitigem Treuhandverhältnis; faktische Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entscheidungen der Gesellschaft