Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Verleihungsvoraussetzungen für den Titel “Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht”: Gütertransportrecht als Kernmaterie; ausreichender Fachbezug praktischer Fälle; überwiegende Tätigkeit im Bereich des Personenbeförderungsrechts