Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Erdgaslieferungsvertrag: Unmittelbare Anwendung der Transparenzanforderungen der Gas-Richtlinien; Anforderungen an das Bestreiten des Vortrags eines Energieversorgungsunternehmens zu dessen (Bezugs-)Kostensteigerungen