Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Berufung, Streitwert, Wiedereinsetzung, Frist, Berufungsverfahren, Rechtsmittel, verwerfen, Schriftsatz, Stellungnahme, Fachgruppe, Verschulden, Kostenentscheidung, Endurteil, Hinweis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Gelegenheit zur Stellungnahme, von Amts wegen
Erneuerbare Energie: Mitteilungspflicht des Elektrizitätsversorgungsunternehmens bei Lieferung größerer Energiemengen an Letztverbraucher als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet – EEG-Umlage-Verzinsung I