Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG für Masseschmälerungen nach Eintritt der Insolvenzreife: Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches Konto; auf die Saldodifferenz bezogene Rückzahlung nach Insolvenzanfechtung
Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen: Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften und Zuschlagsversagung bei besonderen gesellschaftsrechtlichen Befugnissen der geschäftsführenden Komplementär-GmbH – Bürgerenergiegesellschaft