Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Wettbewerbsbeschränkung: Wirksamkeit einer auf einer wettbewerbswidrigen Verhaltensabstimmung beruhenden Kündigung des Einspeisevertrags eines Gemeinschaftsunternehmens der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender – Einspeiseentgelt III
Kartellrechtsverstoß: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines entgeltlichen Einspeisungsvertrages einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit einem Breitbandkabelnetzbetreiber – Einspeiseentgelt II
Auskunftsanspruch des einen Prozess vorfinanzierenden Rechtsschutzversicherers gegen den durch den Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwalt; konkludente Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung