Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters; Einwirkungsmöglichkeiten der Gläubigerversammlung; Schadensersatz bei Masseunzulänglichkeit; Protokollierungspflicht der Beschlüsse der Gläubigerversammlung)