Das deutsche Insolvenzrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich sowohl inhaltlich als auch verfahrenstechnisch mit den Rechten der Gläubiger im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art 103m EGInsO)