Das Patent- und Markenrecht sind Rechtsgebiete, die sich mit dem Schutz geistigen Eigentums befassen. Das Patentrecht schützt Erfindungen, während das Markenrecht den Schutz von Marken und Kennzeichen regelt.
Markenbeschwerdeverfahren – “ARVOR (IR-Marke)/FAVOR (Gemeinschaftsmarke)” – zu den beteiligten Verkehrskreisen – Durchschnittsverbraucher – Fachpublikum – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Warenähnlichkeit und –identität – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – “Lisa Live (Wort-Bild-Marke)/L1VE (Wort-Bild-Marke)” – teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr vor dem Hintergrund der Markenusurpation/selbständig kennzeichnenden Stellung oder der Serienmarke – kein gedankliches In-Verbindung-Bringen
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Neue Post (Wort-Bild-Marke)” – grafische Ausgestaltung führt umso eher zur Schutzfähigkeit, je komplexer die Grafik ist
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – pauschale Behauptung des Rechtsanwalts: Versäumnis beruht auf Büroversehen – Verschulden ist Markenanmelderin zuzurechnen – Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Patentbeschwerdeverfahren – zur Zulässigkeit eines Einspruchs nach öffentlicher Zugänglichkeit vor dem Anmeldetag – Verfahrensfehler – Verletzung des rechtlichen Gehörs – fehlender Hinweis auf mögliche Unzulässigkeit des Einspruchs