Das Patent- und Markenrecht sind Rechtsgebiete, die sich mit dem Schutz geistigen Eigentums befassen. Das Patentrecht schützt Erfindungen, während das Markenrecht den Schutz von Marken und Kennzeichen regelt.
Markenbeschwerdeverfahren – “Gekreuzte Schwerter mit Fisch (Bildmarke)/Gekreuzte Schwerter (Bildmarke)” – Warenidentität – hohe Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – “Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste” – zur Beschwerdeberechtigung – Beschwerdeführer muss in seinem berechtigten Interesse betroffen sein – Ergänzung der Zutaten – Änderung der Spezifikation
Patentbeschwerdeverfahren – “Applikation zum Erstellen, Ändern und/oder Darstellen einer Wörter enthaltenden Datei und Serverprogramm” – Programm für Datenverarbeitungsanlagen – keine Erfindung auf technischem Gebiet
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Markenbeschwerdeverfahren – “Münchner Weißwurstsenf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter des gleichen Lebensmittels – zum Antrag eines einzigen Erzeugers und der Gleichstellung mit einer Vereinigung – zum Tatbestandsmerkmal ‚Ansehen’ – bei fehlender Antragsbefugnis bedarf der Antrag keiner Veröffentlichung;
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Markenbeschwerdeverfahren – “Münchner Senf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter des gleichen Lebensmittels – zum Antrag eines einzigen Erzeugers und der Gleichstellung mit einer Vereinigung – zum Tatbestandsmerkmal ‚Ansehen’ – bei fehlender Antragsbefugnis bedarf der Antrag keiner Veröffentlichung;