Das Patent- und Markenrecht sind Rechtsgebiete, die sich mit dem Schutz geistigen Eigentums befassen. Das Patentrecht schützt Erfindungen, während das Markenrecht den Schutz von Marken und Kennzeichen regelt.
Markenbeschwerdeverfahren – “Ulmer Münster” – Angabe des Namens eines sakralen Gebäudes – zur Angabe der geographischen Herkunft einer beanspruchten Ware und Dienstleistung
Patentbeschwerdeverfahren – “Schubzentrifuge” – Zusammenschau einer 2 Jahre alten Druckschrift mit einer 40 Jahre alten Druckschrift – zur Frage der erfinderischen Tätigkeit