
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Fahrerflucht
Das LG Berlin hat im vorliegenden Fall einem Kraftfahrer die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen abgesprochen.
Als methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, finden sich im Strafrecht alle Rechtsnormen für schuldhaft begangenes Unrecht für das teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.

Das LG Berlin hat im vorliegenden Fall einem Kraftfahrer die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen abgesprochen.

Von einem fingierten Verkehrsunfall ist auszugehen, wenn ein ungewöhnlicher Kollisionswinkel vorliegt.

Manchmal muss es schnell gehen, wenn man noch pünktlich zum Anpfiff eines Fußballspiels sein will. Trotzdem gelten natürlich alle gänigen Gesetze.

Fahrer erhält kein Fahrverbot, aber eine Geldbuße trotz zulässigem analytischen Grenzwert des Blutserums.

Ab einem Grenzwert des Alkoholpegels von 1,1 Promille liegt bei Fahrern motorisierter Rollstühle eine Fahruntüchtigkeit vor.