Verwaltungsrecht
Konkurrentenstreitigkeit, Schwerbehinderung, Gleichstellung, Auswahl- und Beförderungsgrundsätze des StMFH
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Konkurrentenstreitigkeit, Schwerbehinderung, Gleichstellung, Auswahl- und Beförderungsgrundsätze des StMFH
Coronavirus, SARS-CoV-2, Jahrgangsstufe, Anordnung, Eilantrag, Antragsteller, Teilnahme, Vollzug, Verordnung, Infektion, Zweifel, Erfolg, VwGO, unanfechtbar, erkennbar, vorgetragen, einstweiligen Anordnung
Coronavirus, SARS-CoV-2, Realschule, Anordnung, Eilantrag, Teilnahme, Vollzug, Verordnung, Infektion, Klasse, Zweifel, Erfolg, Bayern, VwGO, unanfechtbar, erkennbar, einstweiligen Anordnung
Abfindung, Aktien, Barabfindung, Auslegung, Widerspruch, Vertragsschluss, Hauptversammlung, AG, Festsetzung, Zuzahlung, Aktie, Zustimmung, Spruchverfahren, Form, bare Zuzahlung
Coronavirus, SARS-CoV-2, Versicherungsschutz, Versicherungsnehmer, Berufung, Versicherungsbedingungen, Versicherer, Leistungsbeschreibung, Auslegung, Versicherungsfall, Versicherung, Klausel, Versicherungsleistung, Verbreitung, Infektionsschutzgesetz, Ausschluss, Aussicht auf Erfolg, keine Aussicht auf Erfolg, Treu und Glauben
Behinderung, Dienstleistungen, Leistungen, Vollziehung, Klagebefugnis, Gerichtsstand, AGB, Zivilverfahren, Frist, Feststellung, Nutzung, Anlage, Ermessen, Sperrung, berechtigtes Interesse, marktbeherrschende Stellung, Kosten des Verfahrens
Bescheid, Eintragung, Hinterlegung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung, Notar, Grundbuchamt, Kostenrechnung, Erbengemeinschaft, Verwaltungsverfahren, Aufrechnung, Grundbuch, Zustellung, Rechnung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antrag auf Wiedereinsetzung
Die Antragstellerin begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken., Seit dem Inkrafttreten des § 28b IfSG am 23.4.2021 besteht neben dem absoluten landesrechtlichen Beherbergungsverbot auch ein bundesrechtliches Verbot, bei dauerhaften Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100., Ausnahmen nach Landesrecht sind nur möglich, sofern Bundesrecht nicht entgegensteht., Da bundesrechtlich keine Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind, kommen Ausnahmegenehmigungen von vorneherein nur bei Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 infrage.