Arbeitsrecht
Verdienstausfallentschädigung, tarifvertraglicher Lohnfortzahlungsanspruch, subjektives Leistungshindernis
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Verdienstausfallentschädigung, tarifvertraglicher Lohnfortzahlungsanspruch, subjektives Leistungshindernis
Schadensersatz, Fahrzeug, Streitwertfestsetzung, Streitwert, Verletzung, Laufleistung, Staatsanwaltschaft, betrug, Haftung, Klage, Sicherheitsleistung, Kenntnis, Zeitpunkt, Anspruch, Kosten des Rechtsstreits, Frankfurt Main
Kfz-Handel, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine sachwidrige Ungleichbehandlung im Vergleich zu den schon im November betroffenen Unternehmen, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe) einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 SGB IX.
Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen der Corona-Pandemie
Beitrag für Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer
Beginn der Antragsfrist für Beschlussergänzung
keine Vertagung mangels erheblichen Grundes, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend, Grundsteuer, Anfechtungsklage verbunden mit Antrag auf Beseitigung unmittelbarer Vollzugsfolgen, keine Verfristung, keine Verwirkung, Klage gegen Pfändungs- und Überweisungsverfügung, Wirksamkeit der Pfändungs- und Überweisungsverfügung, begehrte Erstattung des eingezogenen Teilbetrags, Vorliegen der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen, Zustellung von Steuerbescheiden und Mahnungen mit einfachem Brief genügen, sich wiederholende jährliche öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuer, fehlende Zustellung der Pfändungs- und Verweisungsverfügung an Kläger als Steuerschuldner unschädlich, keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Grundsteuererhebung, materielle Einwendungen gegen zu vollstreckenden Anspruch nur eingeschränkt möglich, individuelle Bewertung des Grundstücks durch Finanzamt, nachfolgender einheitlicher Hebesatz durch Gemeinde