Strafrecht
Strafbarkeit des Stealthing – minder schwerer Fall
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Strafbarkeit des Stealthing – minder schwerer Fall
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen ungünstiger Rechtsauffassung des Richters; Einholung dienstlicher Äußerungen
Dublin-Rückkehrer, in Wiederaufnahmeverfahren beschränkt sich die Prüfung des ersuchenden Mitgliedstaates im Grundsatz darauf, ob der ersuchte Mitgliedstaat (hier Frankreich) nach Art. 20 Abs. 5, Art. 18 Abs. 1 Buchst. b bis d Dublin III-VO dazu verpflichtet ist, den Antragsteller wiederaufzunehmen, keine systemischen Mängel des französischen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen, unzureichend substantiierter Vortrag zu den geltend gemachten Erkrankungen, mangelnde Beachtlichkeit fremdsprachiger Unterlagen, keine zielstaatsbezogenen oder inlandsbezogenen Abschiebehindernisse
Berichtigung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses
Berichtigung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses
Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit
Häusliche Quarantäne, Enge Kontaktperson, Kindergarten
erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit wegen Eintragungen im Vollstreckungsregister