Verwaltungsrecht
Der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung nach Afghanistan ist durch eine Duldung Rechnung zu tragen
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Der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung nach Afghanistan ist durch eine Duldung Rechnung zu tragen
Rechtsschutzbedürfnis im Beschlussanfechtungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Anspruch auf Einhaltung der Hausordnung gegen mitnutzenden Hausmiteigentümer
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung
Vergewaltigung: Tatrichterliche Beweiswürdigung bei Abweichung zwischen der Aussage des Belastungszeugin in der Hauptverhandlung und derjenigen im Ermittlungsverfahren
3 StR 447/20
3 StR 450/20
3 StR 450/20