Aufhebungsvertrag: das gilt es zu beachten

Legt Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor, möchte er das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden. Wir zeigen Ihnen, welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben und was Sie dabei beachten sollten.

Eine Frau unterzeichnet einen Vertrag mit einem Kugelschreiber

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis kurzfristig beendet werden soll. Im Gegensatz zu einer Kündigung bedarf es beim Aufhebungsvertrag das beidseitige Einverständnis. Er ist das Gegenstück zum Arbeitsvertrag und meist an eine Abfindung geknüpft, die der betroffene Arbeitnehmer bei Zustimmung erhält. Für diese Abfindung gibt es keine festgesetzten Vorgaben, sie hängt meist davon ab, wie die Erfolgsaussichten im Falle einer Kündigungsschutzklage wären und welche sozialen Probleme durch eine Kündigung entstehen.

Legt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor, so gilt es diesen gründlich zu prüfen. Zudem sollte der Mitarbeiter folgendes beachten: Stimmt er dem Aufhebungsvertrag nicht zu, muss der Arbeitgeber ihn kündigen. Dafür benötigt er einen Grund, der auch im Falle eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht gilt. Meist ist eine betriebsbedingte Kündigung die Folge, da der Arbeitgeber die Kündigung mit betrieblichen Umstrukturierungen rechtfertigt.  

Inhalt und Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag muss nach § 623 BGB immer von beiden Parteien unterschrieben werden. Eine Zustimmung per Mail, Fax oder mündlich ist nicht rechtswirksam.

Zudem muss der Vertrag immer den genauen Termin enthalten, an dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Wird der Mitarbeiter bis zur Beendigung freigestellt, so muss auch das vertraglich geregelt sein. Auch der Umgang mit Urlaubstagen und Überstunden sollte hier festgehalten werden. Der Arbeitnehmer kann auch auf die Regelung des Arbeitszeugnisses mit entsprechender Gesamtnote bestehen.

Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

Ein wesentlicher Aspekt des Aufhebungsvertrags ist der Wegfall wichtiger Arbeitnehmerrechte. Stimmt der Arbeitnehmer dem Vertrag zu, verzichtet er damit auf den Kündigungsschutz. Zudem kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld die Folge sein, wenn die Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit als selbst verschuldet einstuft. Im Aufhebungsvertrag kann auch eine Wettbewerbsverbot geregelt sein, sodass der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit keine Tätigkeit bei Konkurrenzunternehmen ausüben darf.  Ein Rücktritt vom Vertrag ist meist schwer möglich und anders als bei einer Kündigung wird bei einem Aufhebungsvertrag der Betriebsrat nicht angehört.

Der Aufhebungsvertrag kann aber auch Vorteile für den Arbeitnehmer bringen. Grundsätzlich kann damit eine verhaltensbedingte oder außerordentliche Kündigung umgangen werden, und mögliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers werden nicht bekannt. Da die Höhe der Abfindung nicht gesetzlich vorgegeben ist, kann der Beschäftigte diese selbst mitbestimmen. Anders als bei einer Kündigung kann das Arbeitsende zudem flexibel gestaltet werden, wodurch bei beidseitigem Einverständnis sowohl ein früherer als auch ein späterer Zeitpunkt möglich ist. Für Arbeitnehmer kann der Aufhebungsvertrag somit vor allem bei einem Jobwechsel von Vorteil sein.

Ob ein Aufhebungsvertrag für Sie in Frage kommt, ist im Einzelfall zu prüfen. Mit der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht können Sie Ihre Möglichkeiten und Rechte abwägen.


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