Was ist „Legal-Tech“?
Legal-Tech bezeichnet die Digitalisierung der juristischen Arbeit. Also digitale Anwendungen und Technologien (z.B. Software-Tools), die Anwälte bei der Arbeit unterstützen oder Prozesse automatisieren sollen. Aber auch Online-Plattformen, die Anwälte miteinander und mit ihren Mandanten vernetzen. Das Legal-Tech-Gesetz soll den Rechtsdienstleistungsmarkt modernisieren.
Neue Regeln für Erfolgshonorare
Durch das Legal-Tech-Gesetz soll es für Anwälte unter anderem möglich sein, Erfolgshonorare anzubieten – ihre Vergütung kann also an den erfolgreichen Ausgang eines Rechtsstreits geknüpft sein.
Das Verbot der Prozessfinanzierung durch den Anwalt bleibt weiterhin bestehen. Der Anwalt verpflichtet sich in keiner Weise, die Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder andere Kosten des Mandanten zu tragen. Dies kann lediglich durch einen separaten Prozessfinanzierer (z.B. eine Versicherung des Mandanten) geschehen.
Inkasso-Dienstleister werden eingeschränkt
Auch sollen Anwälte künftig Inkassodienste anbieten dürfen.
Inkasso-Dienstleistern soll das Legal-Tech-Gesetz den unbegrenzten Zugang zum Rechtsdienstleistungsmarkt verwehren.
Neue Regeln zu Vergütungsvereinbarungen sollen den Verbraucher besser schützen.
Registrierung nur für geprüfte Legal-Tech-Unternehmen
Legal-Tech-Unternehmen sollen künftig stärker geprüft werden. Neue Unternehmen werden genau unter die Lupe genommen, bevor sie sich registrieren dürfen. Von den Mitarbeitern bei Legal-Tech-Unternehmen wird ein gewisser Sachverstand vorausgesetzt.
Das Legal-Tech-Gesetz bleibt umstritten
Während der nächsten Legislaturperiode soll umfangreich überprüft werden, ob es Sinn macht, die Einschränkung von Legal-Tech-Inkassodienstleistern wieder zu lockern. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) betrachtet auch die Regelungen des Erfolgshonorars noch sehr kritisch. Es ist durchaus möglich, dass das Legal-Tech-Gesetz in den kommenden Jahren noch mehrmals überarbeitet und angepasst wird.