IT- und Medienrecht

Kammerbeschluss ohne Begründung: Haftung eines Kommanditisten für Steuerschulden einer KG

Aktenzeichen  1 BvR 642/13

Datum:
30.3.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 12. Dezember 2012, Az: XI B 70/11, Beschlussvorgehend FG Münster, 5. Juli 2011, Az: 15 K 3762/08 U, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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