Aktenzeichen 11 Sa 296/17
Leitsatz
Verfahrensgang
12 Ca 13884/15 2017-12-13 Urt ARBGMUENCHEN ArbG München
Tenor
Das Urteil des Landesarbeitsgericht München vom 13.12.2017 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 14 in der ersten Zeile die Datumsangabe statt: … 06.06.2017… richtig: … 23.06.2017… heißen muss.
Gründe
Es handelt sich hierbei um einen offensichtlichen Übertragungsfehler, der gem. § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen ist.
Gegen den Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben, da die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht veranlasst ist.