Insolvenzrecht

Herabsetzung des Pfändungsfreibetrags auf Pfändungsschutzkonto bei Mietfreiheit des Schuldners

Aktenzeichen  610 M 9003/20

Datum:
18.3.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
JurBüro – 2021, 331
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 850c, § 850k

 

Leitsatz

Zahlt der Schuldner tatsächlich keine Miete, ist der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO um den Mietanteil herabzusetzen. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

1. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 08.01.2021 wird gemäß § 850 k Abs. 4 ZPO dahingehend geändert, dass der pfändungsfreie Sockelbetrag der Schuldnerin auf Ihrem Pfändungsschutzkonto bei der Raiffeisenbank-Volksbank B. S. eG, B. S., IBAN …, um 423,00 € monatlich reduziert wird.
2. Im Übrigen hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 08.01.2021 in vollem Umfang Bestand.

Gründe

Dem Antrag der Gläubigerpartei vom 18.02.2021 auf Abänderung des Pfändungsfreibetrags der Schuldnerin auf Ihrem Pfändungsschutzkonto war zu entsprechen.
Die Schuldnerin lebt laut ihrer Vermögensauskunft vom 12.11.2020 mit ihrem Lebensgefährten zusammen und bezahlt diesem keine Miete. Da aber der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO einen entsprechenden Mietanteil beinhaltet, war dieser entsprechend der Mietkostenersparnis hinsichtlich der Kaltmiete und der Heizkosten unter Berücksichtigung der Wohngeldtabelle des Jobcenters des Landkreises Bamberg antragsgemäß um 423,00 € zu reduzieren.
Die Gegenpartei wurde zum Antrag gehört.
Innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist wurde keine Stellungnahme abgegeben. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war dem Antrag stattzugeben.


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben