Neuerungen für Autofahrer 2022

Zum 1. Januar 2022 treten wieder viele Neuerungen in Kraft, wie Strompreise, Impfpflicht oder Steuern. Da sich auch für Autofahrende einige Änderungen ergeben, klären wir über diese auf, um Ihnen Bußgelder zu ersparen.

Änderungen für Autofahrer 2022

Maskenpflicht im Auto

Ab 2022 ist das Mitführen von mindestens zwei Corona-Schutzmasken in jedem Auto, Bus oder LKW verpflichtend. Sie sind als Ergänzung zum Erste-Hilfe-Kasten anzusehen und müssen nicht während der Fahrt getragen werden. Künftig soll die entsprechende DIN-Norm angepasst werden. Noch ist nicht geklärt, wann die Regelung in Kraft treten wird, ebenso wenig die Höhe des Bußgelds. Das Fehlen des Erste-Hilfe-Kastens wird derzeit mit 5 Euro bestraft.

Umtausch rosa Führerscheine

Alle Autofahrenden, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch im Besitz eines rosafarbenen oder grauen Führerscheins sind, müssen diesen verpflichtend bis zum 19.01.2022 umgetauscht haben! Wer trotz neuer EU-Vorgabe weiterhin mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Der umgetauschte, fälschungssichere Führerschein im Scheckkarten-Format muss der Polizei im Nachgang vorgelegt werden, um eine erneute Strafe zu vermeiden.

Benzinpreise werden teurer

Da zum 1. Januar 2022 die nächste Stufe des CO2-Zuschlags greift, könnten auch die Benzin-Preise noch weiter steigen. Der Preis pro Tonne CO2 steigt auf 30 Euro, was für den Endkunden einen um 8,4 Cent teureren Benzinpreis ergeben würde. Der Preis für einen Liter Diesel könnte um 9,5 Cent steigen.

Neuer Bußgeldkatalog

Wie bereits berichtet, trat zum 9. November 2021 der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Neben wesentlich höheren Strafen bei Verstößen gegen die Geschwindigkeit, kamen etliche Neuerungen hinzu, die so vorher nicht im Bußgeldkatalog zu finden waren: beispielsweise ein Verwarngeld für das Parken auf E-Auto oder Car-Sharing Parkplätzen. Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie in unserem Ratgeber. Zu schnell gefahren? Dann hilft unser Bußgeldrechner schnell und unkompliziert.

Änderungen KFZ-Versicherung

Wie jedes Jahr werden auch 2022 die Typklassen für Fahrzeuge vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu eingestuft. Für die Mehrzahl der Autofahrenden ändert sich fast nichts. Insgesamt neun Millionen Einwohner sind von Neuerungen betroffen: Etwa fünf Millionen werden in höhere Stufen einsortiert, ca. vier Millionen Autofahrende können künftig von einer besseren Typenklasse profitieren.

Förderung von Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen

Einige Neuerungen ergeben sich auch bei der Richtlinie für Förderungen bei Hybrid-Fahrzeugen sowie der E-Auto-Prämie von Staat und Herstellern. Künftig müssen sogenannten „Plug-in-Hybrid-Modelle“ eine Mindestreichweite von 60 Kilometern garantieren – ab 2025 mindestens 80 km.

Österreich und Schweiz: Mautgebühren steigen

Aufgrund der gestiegenen Inflationsrate steigen auch die Gebühren für Vignetten für Österreich und die Schweiz.

Der Preis für die österreichische Vignette steigt um 1,4 %: Die Jahresvignette kostet dann 93,80 Euro, eine Zwei-Monats-Vignette 28,20 Euro und die Vignette für 10 Tage 9,60 Euro.

Die Jahresvignette für die Schweiz kostet 2022 39 Euro, was umgerechnet 40 Schweizer Franken entspricht. Sie hat eine Gültigkeit von 14 Monaten, gerechnet ab dem 1. Dezember 2021.


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