Wer die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Doch was gilt, wenn Sie nicht zu schnell sondern zu langsam fahren?
Wenn das Fahrzeug nicht schneller kann
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrzeuge nicht so langsam sein, dass sie den Verkehrsfluss behindern – zumindest nicht ohne triftigen Grund. Ist es Ihrem Fahrzeug baulich nicht möglich, die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit einzuhalten, sind Sie verpflichtet, einen anderen Weg zu wählen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
Fehleinschätzungen auf der Autobahn
Besonders auf Autobahnen kann es sehr gefährlich werden, zu langsam zu fahren. Die Autobahn dient dem Schnellverkehr. Geschwindigkeiten lassen sich auf die Entfernung oft schwer einschätzen und andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht damit, dass ein Fahrzeug unter der Mindestgeschwindigkeit fährt. So kann es schnell zu Auffahrunfällen kommen. Sollten Sie aus triftigen Gründen langsam fahren, bleiben Sie also unbedingt auf der rechten Spur oder meiden Sie die Autobahn im besten Fall komplett.
Polizeikontrolle ist legitim
Sind Sie ohne ersichtlichen Grund zu langsam, müssen Sie auf alle Fälle mit einer Polizeikontrolle rechnen. Die Ordnungshüter gehen in erster Linie davon aus, dass mit Fahrzeug oder Fahrer etwas nicht in Ordnung ist, wenn jemand zu langsam fährt.
Das sind triftige Gründe für langsames Fahren
Hat Ihr Auto eine technische Panne, dürfen Sie selbstverständlich langsamer fahren als erlaubt. Ebenso, wenn sie z.B. etwas Sperriges oder Schweres transportieren. Bei besonderen Straßenverhältnissen oder extremer Wetterlage dürfen Sie natürlich ebenfalls langsamer fahren, um sich und andere zu schützen. Allein der Vorsatz, umweltschonend fahren zu wollen, gilt jedoch nicht als triftiger Grund, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu unterschreiten und so den Verkehr zu behindern.
Welche Strafe erwartet mich fürs zu langsam Fahren?
Können Sie bei einer Verkehrsbehinderung durch zu geringes Tempo keinen triftigen Grund nennen, erwartet Sie ein Bußgeld von 20 Euro. Kommt es durch Ihre Geschwindigkeitsunterschreitung zu einem Unfall, fällt das Bußgeld jedoch weit höher aus. Überholen sie z.B. ein anderes Fahrzeug mit zu geringem Tempo, kassieren Sie eine Strafe von mindestens 80 Euro.
Schleichen als Nötigung im Straßenverkehr
Unter besonderen Umständen kann ein anderer Fahrer Sie für zu langsames Fahren auch wegen Nötigung anzeigen. Bei Nötigung im Straßenverkehr drohen Geld- und in Einzelfällen sogar Haftstrafen.