Arbeitsrecht

Ausbildungsförderung; Förderung der Deutschen im Ausland

Aktenzeichen  5 B 41/11, 5 B 41/11, 5 PKH 12/11 (5 C 19/11)

Datum:
15.9.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 6 S 1 BAföG
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 28. April 2011, Az: 12 BV 10.781, Urteil

Gründe

1
Die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. April 2011 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann Gelegenheit geben, die Voraussetzungen für die Förderung des Besuchs einer Ausbildungsstätte im Ausland nach § 6 Satz 1 BAföG näher zu klären, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hat.
2
Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht liegen vor (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1, § 119 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1 ZPO).

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen