Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung – Zurückweisung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs in ursprünglicher Besetzung

Aktenzeichen  1 BvR 986/17

Datum:
24.7.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170724.1bvr098617
Normen:
§ 19 Abs 1 BVerfGG
§ 19 Abs 2 S 1 BVerfGG
§ 90 BVerfGG
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend AG Plön, 10. Juni 2016, Az: 11 XVII 2421, Beschluss

Tenor

Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten Kirchhof und „anderer“ Richter der Kammer werden als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1
Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Kirchhof und ihrer weiteren Mitglieder. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.
2
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel