Arbeitsrecht

Zurückweisung einer Erinnerung

Aktenzeichen  0155 UR II 1313/14

Datum:
15.2.2016
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 131397
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

Die Erinnerung des Antragsstellers gegen den Beschluss vom 11.11.2015 wird zurückgewiesen.

Gründe

Zur Begründung kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Rechtspflegerin im Beschluss vom 11.11.2015 Bezug genommen werden. Dem gilt es nichts hinzuzufügen.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Minusstunden im Sommerloch: Was ist erlaubt?

In vielen Branchen ist das Sommerloch sehr präsent. Doch wie ist das eigentlich bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wenn durch weniger Arbeit Minusstunden entstehen? Wir erklären, was zulässig ist und was nicht erlaubt ist.
Mehr lesen