Asylbewerberin mit türkischer und georgischer Staatsangehörigkeit, Abschiebungsziel Georgien, Anhängerin der Gülen-Bewegung, Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (verneint), Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint)
beamtenrechtliche Beihilfe, medizinische Kräftigungstherapie, Überschreitung der GOÄ-Schwellenwerte, hier nicht gerechtfertigt, erhöhter Zeitaufwand/personeller Aufwand durch Begleitung des Patienten während der medizinischen Kräftigungstherapie nicht berücksichtigungsfähig, da bereits immanenter Gegenstand der Leistung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm 20 Abs 3 GG durch die Anwendung von § 8 Abs 7 S 2 KAB Bbg (juris: KAG BB) nach Wechsel des Aufgabenträgers – Verstoß gegen die Bindungwirkung des Beschlusses BVerfG, 12.11.2015, 1 BvR 2961/14
Afghanistan, Abschiebungsverbot für jungen erwerbsfähigen Mann festgestellt aufgrund der (nochmaligen) spürbaren Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage, der Arbeitsmöglichkeiten sowie der humanitären Lage in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban, besondere begünstigende Umstände, etwa durch ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk, durch nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte oder ausreichendes Vermögen, liegen im Falle des Klägers nicht vor