Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der LMU außerhalb der Kapazität, Wintersemester 2020/21, Mittelwertbildung bei Bettenstatistik, Anwendung des Parameters 15,5%, Berücksichtigung der außeruniversitären Krankenanstalten, Keine Pflicht der Universität zur Einbindung weiterer außeruniversitärer Krankenanstalten
Erteilung der Approbation als Arzt, Erfolgloser Zulassungsantrag der Klägerin, Abschluss des Medizinstudiums in einem Drittstaat (Ukraine), Gleichwertigkeitsprüfung, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, kein Verfahrensfehler in Form der Verletzung der Aufklärungspflicht