Streitwertbeschwerde, Bescheid zur Durchsetzung eines bestandskräftigen Feuerstättenbescheids, Beschwerde unzulässig (Gerichtsgebühren bei geringerem Streitwert unverändert)
Widerruf der Erlaubnis, Versicherungsmakler, Unzuverlässigkeit, Ungeordnete Vermögensverhältnisse, Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
Kein Anspruch nach § 852 beim Kauf eines neuen, vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nach Verjährung des ursprünglich bestehenden deliktischen Anspruchs