Zweckentfremdung (Bayern), Co-Living als gewerbliche Zimmervermietung mit vollständiger Ausstattung und Gemeinschaftseinrichtung ist keine Wohnungsvermietung
Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindswohl, Fehlende Umgangskontakte, Umgangsanbahnung, keine außergewöhnliche Belastung, Wunsch des Kindes an der Namensänderung