Ukraine, Folgeantrag, Eilverfahren, kein Rechtsschutzbedürfnis für Zwischenverfügung, einstweilige Aussetzung der Abschiebung, keine Umdeutung des Folgeantrags in isolierten Wiederaufnahmeantrag, Folgeverfahren nicht abschließend entschieden, Abschiebungshindernis gem. § 71 Abs. 5 AsylG, Anordnungsgrund gegeben
Soldatenrecht, Soldat auf Zeit, Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit, truppenärztliches Gutachten, Leistungsfunktionsstörung, keine Verlängerung der Entlassungsfrist, Fürsorgepflicht
Untersagung des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Schusswaffen und Munition, Kleiner Waffenschein, Blutalkoholkonzentration von 2,1 Promille und mögliches Führen und Gebrauchmachen einer Waffe oder eines gleichgestellten Gegenstands in diesem Zustand