Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, als unzulässig abgelehnter Folgeantrag, veränderte Sachlage hinsichtlich Rückkehrbefürchtung (bejaht), Nachfluchttatbestände im Folgeverfahren, unverhältnismäßige bzw. diskriminierende Strafverfolgung, hier: drohende Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung in besonders exponierter Weise (schlüssiger und widerspruchsfreier Vortrag mit der Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung bejaht)
Erfolgloser Eilantrag bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich des Ortes einer Kundgebung gegen den G7-Gipfel (Verlegung aus dem Hochsicherheitsbereich in den Sicherheitsbereich)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs