Einstweiliger Rechtsschutz, Antrag einer Schule auf Erteilung einer Ausnahme von der für Schüler und Schülerinnen geltenden Maskenpflicht, Kein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
Grundstücksentwässerung, Verpflichtung zum Anschluss an öffentlichen Kanal, Hinterliegergrundstück infolge Grundstücksteilung, Vorhandensein einer geeigneten Entwässerungsleitung, Erfordernis eines dinglich gesicherten Durchleitungsrechts, Selbstschutz vor Rückstau
straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße, besondere Gefahrenlage (verneint)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Nichtzulassung der Berufung im Verwaltungsprozess trotz Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO) – hier: Vereinbarkeit des Fristbeginns des § 15 Abs 4 AGG bzgl der Besoldung nach Lebensaltersstufen von Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz