Abschiebungsanordnung nach Frankreich (nach erfolglosem Erstasylverfahren in Deutschland und anschließendem erfolglosen Zweitasylverfahren in Frankreich und nunmehr weiteren Asylanträgen in Deutschland), Übernahmebereitschaft nach Art. 18 Abs.1 Buchst. d) Dublin III-VO belegt eine Ablehnung des Asylantrags in der Sache (nicht im Dublin-Verfahren) im aufnahmebereiten Staat, Wiederaufnahmeverfahren nach Art. 23, 18 Abs. 1 Buchst. d) Dublin III-VO für dritten Asylantrag – Aufnahmeverpflichtung des Staates, der über zweiten Asylantrag in der Sache entschieden hat
Antrag auf Zuschuss im Rahmen der Sportförderung, maßgebliche Förderpraxis, Gleichheitssatz, Selbstbindung der Verwaltung, vorzeitiger Maßnahmebeginn, materielle Beweislast
Leistungen, Sozialhilfe, Berufung, Abtretung, Bescheid, Kostenerstattung, Bestattungskosten, Revision, Verwaltungsakt, Gerichtsbescheid, Anspruch, Lebensunterhalt, Leistungsanspruch, Zeitpunkt, Anspruch auf Sozialhilfe, Sinn und Zweck, Hilfe zum Lebensunterhalt