Gegenstand der baurechtlichen Nachbarklage ist nur die genehmigte Nutzung, nicht die tatsächliche, Kein Drittschutz durch Art. 47 BayBO i.V.m. gemeindlicher Stellplatzsatzung Keine Rechtsverletzung bei Genehmigung der erforderlichen und nachgewiesenen Stellplätze, Gebot der Rücksichtnahme, Privatrechtliche Belange
Abschiebungsverbot, Berufung, Zulassung, Anspruch, Zuerkennung, Bedeutung, Kostenentscheidung, Rechtssache, Verhandlung, Gerichtskosten, Erfolg, Nebel, Bekanntwerden, entscheidungserheblich, Zulassung der Berufung, Antrag auf Zulassung der Berufung, Bedeutung der Rechtssache