Baurecht

Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn: Beseitigung eines Überhangs bei drohendem Absterben eines Baums oder Verlust seiner Standfestigkeit

Aktenzeichen  V ZR 234/19

Datum:
11.6.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:110621UVZR234.19.0
Normen:
§ 910 Abs 1 BGB
§ 1004 Abs 1 S 2 BGB
Spruchkörper:
5. Zivilsenat

Leitsatz

Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 BGB ist – vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen eines Rückschnitts – nicht deshalb ausgeschlossen, weil durch die Beseitigung des Überhangs das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.

Verfahrensgang

vorgehend LG Berlin, 9. September 2019, Az: 51 S 17/18vorgehend AG Pankow-Weißensee, 8. August 2018, Az: 7 C 146/18

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin – Zivilkammer 51 – vom 9. September 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen

Tatbestand

1
Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in B.      . Auf dem Grundstück der Kläger steht unmittelbar an der gemeinsamen Grenze seit rund 40 Jahren eine inzwischen etwa 15 Meter hohe Schwarzkiefer. Ihre Äste, von denen Nadeln und Zapfen herabfallen, ragen seit mindestens 20 Jahren auf das Grundstück des Beklagten hinüber. Nachdem der Beklagte die Kläger erfolglos aufgefordert hatte, die Äste der Kiefer zurückzuschneiden, schnitt er überhängende Zweige selbst ab. Mit der Klage verlangen die Kläger von dem Beklagten, es zu unterlassen, von der Kiefer oberhalb von fünf Meter überhängende Zweige abzuschneiden.
2
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung des Beklagten hat das Landgericht zurückgewiesen. Mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision, deren Zurückweisung die Kläger beantragen, möchte der Beklagte weiterhin die Klageabweisung erreichen.


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