Aktenzeichen 5 PB 17/18, 5 PB 17/18 (5 P 7/19)
Verfahrensgang
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 30. August 2018, Az: 20 A 2988/17.PVB, Beschlussvorgehend VG Düsseldorf, 6. November 2017, Az: 33 K 10330/16.PVB, Beschluss
Gründe
1
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
2
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob der Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG auch erfüllt ist, wenn der Dienststellenleiter seine Verwaltungspraxis, zu besetzende Dienstposten zunächst intern auszuschreiben, ändert und Dienstposten, die besetzt werden sollen, extern ausschreibt.