IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer eA: Ausstrahlung einer Fernsehsendung – fehlende Möglichkeit zur Folgenabwägung – hier: Vorabentscheidung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG

Aktenzeichen  1 BvR 2519/13

Datum:
9.9.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130909.1bvr251913
Normen:
Art 1 Abs 1 GG
Art 2 Abs 1 GG
Art 5 Abs 1 S 1 GG
Art 5 Abs 1 S 2 GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
§ 1666 Abs 3 Nr 6 BGB
§ 22 KunstUrhG
§ 23 KunstUrhG
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Köln, 9. September 2013, Az: 15 W 56/13, Beschlussvorgehend LG Köln, 9. September 2013, Az: 28 O 379/13, Beschluss

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Begründung der Entscheidung wird gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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