IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer eA mangels hinreichender Substantiierung des Antrags gem § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG

Aktenzeichen  1 BvQ 51/17

Datum:
8.9.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:qk20170908.1bvq005117
Normen:
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1
Der Antrag ist unzulässig. Er genügt schon nicht den – auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltenden (vgl. BVerfGE 122, 63 ) – Begründungsanforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar

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