IT- und Medienrecht

Berichtigungsbeschluss – einstweilige Verfügung

Aktenzeichen  9 O 11793/17

Datum:
28.11.2017
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 144212
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
München I
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

9 O 11793/17 2017-09-11 Endurteil LGMUENCHENI LG München I

Tenor

Gem. § 319 ZPO wird Ziff. 1, erster Absatz der Entscheidungsgründe des Urteils vom 11.09.2017 wie folgt berichtigt:
„Eine Behauptung, dass in dem Produkt … eine Silberchlorid-Konzentration von 38 mg/kg enthalten sei, wäre eine unwahre Tatsachenbehauptung, die die Verfügungsklägerin in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzen würde.“

Gründe

Die ursprünglich gewählte Formulierung ist unverständlich und steht dem Wortlaut nach zu den Entscheidungsgründen in Widerspruch.

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