IT- und Medienrecht

Erfolgloser Eilantrag auf Aufhebung eines Versammlungsverbots – Voraussetzungen für Erlass einer eA nicht hinreichend dargelegt – Tenorbegründung

Aktenzeichen  1 BvQ 48/21

Datum:
17.4.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210417.1bvq004821
Normen:
Art 8 Abs 1 GG
Art 8 Abs 2 GG
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 92 BVerfGG
§ 15 Abs 1 VersammlG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 16. April 2021, Az: 1 S 1304/21, Beschlussvorgehend VG Stuttgart, 15. April 2021, Az: 5 K 1872/21, Beschluss

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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