IT- und Medienrecht

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aufschub des Inkrafttretens der Reglungen über die Einführung einer Preisansagepflicht für Call-by-Call-Telefonate – Fehlen einer Übergangsfrist – hier: Vorabentscheidung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG

Aktenzeichen  1 BvR 367/12

Datum:
4.5.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20120504.1bvr036712
Normen:
§ 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
§ 66b Abs 1 S 1 TKG 2004
§ 66b Abs 1 S 1 TKG 2004 vom 03.05.2012
§ 66g Nr 1 TKG 2004
§ 149 Abs 1 Nr 13d TKG 2004
Spruchkörper:
1. Senat

Tenor

Artikel 1 Nummer 62 Buchstabe a) aa) des vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 beschlossenen und vom Bundespräsidenten am 3. Mai 2012 ausgefertigten Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen tritt nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft.
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Die Begründung wird den Beteiligten gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG).

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Mangelhafte Ware beim Onlineshopping

Rund 82 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein. Häufig passiert es jedoch, dass Ware beschädigt oder falsch geliefert wird. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Welche Rechte haben Sie? Und wie gehen Sie vor? Wir klären auf.
Mehr lesen

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen