IT- und Medienrecht

Revisionszulassung; Anforderungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB an die Angaben zu den Arten umweltbezogener Informationen

Aktenzeichen  4 BN 33/18, 4 BN 33/18 (4 CN 7/18)

Datum:
13.11.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:131118B4BN33.18.0
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
§ 3 Abs 2 S 2 Halbs 1 BauGB
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 30. Mai 2018, Az: 7 D 49/16.NE, Urteil

Gründe

1
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Die Revision wird dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Anforderungen weiter zu klären, die § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB an die Angaben dazu stellt, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 – 4 CN 3.12 – BVerwGE 147, 206 Rn. 13 ff.).
2
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

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