IT- und Medienrecht

Überschreitung der Jobsharing-Obergrenze

Aktenzeichen  L 12 KA 164/14

Datum:
14.9.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
LSG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Sozialgerichtsbarkeit
Normen:
Bedarfsplanungsrichtlinie 2007 § 23c

 

Leitsatz

Jobsharing-Obergrenzen sind bindend, weitere Honorarkürzungen, insbesondere aufgrund einer Plausibilitätsprüfung, sind dabei nicht zu berücksichtigen. (redaktioneller Leitsatz)

Verfahrensgang

S 38 KA 187/12 2014-07-23 Urt SGMUENCHEN SG München

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 23.07.2014 im Umfang der Stattgabe aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet. Das Sozialgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Überschreitung der Jobsharing-Obergrenze auf der Basis des nach der Plausibilitätsprüfung festgestellten Honorars zu prüfen sei.
Rechtsgrundlage ist § 23 c Bedarfsplanungsrichtlinie 2007. Die Saldierung der Punktzahlen innerhalb eines Kalenderjahres ergibt sich aus § 23 c Satz 7 Bedarfsplanungsrichtlinie 2007. Der Wortlaut dieser Vorschrift ist eindeutig. Er begrenzt das abrechenbare Gesamtpunktzahlvolumen, ohne Regelungen für die Berücksichtigung weiterer Honorarkürzungen, insbesondere der Plausibilitätsprüfung, zu treffen. Damit sind die Jobsharing-Obergrenzen nicht abänderbar. Bei der Saldierung hat die Beklagte keine Möglichkeit, von den vom Zulassungsausschuss festgelegten Obergrenzen abzuweichen.
Die Bindung an die von den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung festgelegten Obergrenzen ist dogmatisch zwingend, da die Beklagte keine rechtliche Grundlage hat, in die Festlegungen der Zulassungsgremien einzugreifen. Sie ist sachlich nicht zuständig.
Von daher ist bereits der Ansatz der klägerischen Begründung verfehlt.
Der Berufung der Beklagten war daher stattzugeben.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 197 a SGG, § 154 Abs. 2 VwGO.
Die Revision war nicht zuzulassen.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Mangelhafte Ware beim Onlineshopping

Rund 82 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein. Häufig passiert es jedoch, dass Ware beschädigt oder falsch geliefert wird. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Welche Rechte haben Sie? Und wie gehen Sie vor? Wir klären auf.
Mehr lesen