IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen – Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 2883/10

Datum:
5.12.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20121205.2bvr288310
Normen:
Art 2 Abs 2 S 2 GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 257c Abs 4 StPO
§ 257c Abs 5 StPO
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 2. November 2010, Az: 1 StR 469/10, Beschlussvorgehend LG München II, 27. April 2010, Az: W5 KLs 63 Js 20750/08, Urteilvorgehend BVerfG, 21. Juni 2012, Az: 2 BvR 2883/10, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 19. März 2013, Az: 2 BvR 2628/10, Urteil

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 21. Juni 2012 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über
die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

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